Wir leben in einer Zeit, in der der Fortschritt in jedem Bereich der Wirtschaft und die Steigerung des Wohlstands der Gesellschaften ihre Auswirkungen auf die Umwelt haben. Die Welt schreitet voran, Gebäude werden errichtet, neue Fabriken entstehen, das Straßennetz entwickelt sich. Zum einen freuen wir uns über den Fortschritt und zum anderen macht uns die Umweltzerstörung Sorgen. Es werden geeignete Maßnahmen getroffen, um die negativen Auswirkungen der Entwicklung zu verringern. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille, und in unserem Fall werden wir die Aspekte des Schutzes der Umwelt vor Lärm berücksichtigen, was mit dem Profil unserer Tätigkeit vereinbar ist. Während der Ausbau der Straßeninfrastruktur eine Priorität darstellt, muss sichergestellt werden, dass die durch den verstärkten Verkehr von Fahrzeugen verursachte Lärmbelastung so gering wie möglich gehalten wird. Bei der Planung neuer Straßen, Autobahnen, Umgehungsstraßen werden Schallwände berücksichtigt. Das Projekt einer neuen Straße und ist untrennbar mit dem Projekt einer Lärmschutzwand verbunden. Aber nicht nur Straßen wie Autobahnen, Bahnlinien oder Überführungen stellen eine Lärmquelle dar. Zu den häufigsten Lärmquellen gehören Maschinen und Geräte, wie: Motoren, Turbinen, Klimageräte, Transformatoren und manchmal ganze Produktionslinien.
Lärmschutzwände haben das Ziel, Lärm zu verringern, indem verhindert wird, dass Lärm aus seiner Quelle an den potenziellen Empfänger weitergegeben wird. Ein Objekt kann als abschirmende Hindernisse eingestuft werden, wenn seine Oberflächendichte mehr als 10 kg/m2 beträgt oder das Objekt eine geschlossene Fläche ohne große Öffnungen (Typ: offene Fenster, Tore, Schlitze usw.) aufweist und wenn das horizontale Maß, das senkrecht zur Verbindungslinie zwischen dem Entnahmepunkt und der Quelle liegt, größer ist als die Wellenlänge.
Die Hauptaufgabe der Lärmschutzwand ist die Lärmminderung. Dies bedeutet, dass die Verbreitung des Lärms von der Quelle zum Empfänger behindert wird. Einfach gesagt - beim Erreichen des Empfängers soll der Lärm so gering wie möglich sein. Wenn wir eine Straße ohne Lärmschutz entlang fahren, wird sich der Lärmpegel der vorbeifahrenden Fahrzeuge erheblich von dem unterscheiden, der uns erreicht, wenn wir von ihm durch eine Lärmschutzwand trennen würden. Ähnlich verhält es sich mit der Absperrung von lauten Maschinen und Gegenständen. Die Lärmschutzwand wirkt hier wie eine Barriere. Bei der Gestaltung von Lärmschutzwänden ist Folgendes zu berücksichtigen:
Ad.1 Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich bei der Lärmquelle um alle Maschinen, Fahrzeuge, Gegenstände, die Lärm und Vibrationen verursachen. Lärmabnehmer - andere werden Empfänger in den Betrieben (Arbeitnehmer) und andere Bewohner von Häusern, die sich in unmittelbarer Nähe zur Straße oder zum Betrieb befinden, sein.
Ad.2 Eine ausgezeichnete Lösung zur maximalen Lärmminderung ist die Platzierung der Lärmschutzwand so nahe wie möglich an der Lärmquelle. Es ist jedoch nicht immer möglich. Dann muss der Bildschirm so angeordnet sein, dass die vorgesehenen Normen erreicht werden.
Ad.3 Nicht gibt es genug Platz, um die Lärmschutzwand direkt an der Stelle zu errichten, an der Lärm erzeugt wird. Dann ist die Abdeckung so zu gestalten, dass sie ihre Aufgabe erfüllt. Nicht immer wird die Lärmschutzwand direkt auf dem Boden aufgestellt. Es gibt Situationen, in denen die Lärmschutzwände zum Beispiel auf den Dächern von Gebäuden angebracht sind (zur Schalldämmung der Geräte auf dem Dach).
Ad.4 Je nach Lärmstärke in dB (Dezibel) ist ein entsprechender Werkstoff mit entsprechender Isolierung auszuwählen. Einige Lärmschutzwände sind besser isolierend als andere, und es ist nicht sinnvoll, sie dort einzusetzen, wo sie nicht benötigt werden, und könnte den Bauherrn unnötig hohen Investitionskosten aussetzen. Vor dem geplanten Bau einer Lärmschutzwand ist die maximal zulässige ortsspezifische Lärmhöhe zu bestätigen. Je nach Lage der Lärmquelle werden andere Normen gelten. Dies hängt davon ab, ob es sich um Erholungs-, Wohn-, Dienstleistungsgelände usw. handelt. Die genauen Normen sind in der Tabelle Nr. 1 enthalten.
Mit der aktuell geltenden Verordnung des Umweltministers vom 14.06.2007 über die zulässigen Lärmpegel in der Umwelt (GBl. 2007 Nr. 120 Pos. 826) unterliegen dem Lärmschutz 4 nicht variable Gruppen von Gebieten, die im Anhang der Verordnung aufgeführt sind. Die Einstufung des Untersuchungsgebiets in die im Anhang aufgeführten Standortgruppen sollte auf der Grundlage der aktuellen Landnutzung erfolgen, in Übereinstimmung mit dem geltenden Flächennutzungsplan oder einem anderen Dokument, in dem die Nutzung des Untersuchungsgebiets festgelegt ist.
Nach der Bestimmung des Gebiets und seiner Einstufung in eine dieser Gruppen wird ein zulässiger Lärmpegel, ausgedrückt als äquivalenter Schallpegel A, festgelegt. Der Abschnitt dieses Anhangs der Verordnung ist in der Tabelle 1 dargestellt, in der angegeben ist, welche Grenzwerte für den Umgebungslärm, ausgedrückt als LAeqD und LAeqN, angegeben sind und welche zur Festlegung und Kontrolle der Umweltnutzungsbedingungen je Tag nach Bestimmung des Prüfgeländes verwendet werden.
Tabelle 1. Einstufung von Schutzgebieten und Grenzwerte für den Umgebungslärm, ausgedrückt durch die Indikatoren LAeqD und LAeqN (Abschnitt Gesetzblatt 2007 Nr. 120, Pos. 826)